Pikettgeldentschädigung

Um die gewünschte  Betreuung zu garantieren, leiste ich vor und nach der Geburt, so lange wie die Betreuung notwendig ist, für Sie Bereitschaftsdienst. Diese Bereitschaft ist eine zusätzliche und unumgängliche Leistung der Hebamme. 

Die Kosten werden bei ambulanten Geburten bis 24 h nach der Geburt vom Kanton Glarus übernommen, solange Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Glarus haben.  

Bei allen anderen Wöchnerinnen stelle ich das Pikettgeld von 125 CHF direkt der Wöchnerin in Rechnung. Einige Zusatzversicherungen erstatten einen Teil- oder den Gesamtbetrag zurück. 

Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung!

 

Ich leiste keinen Notfalldienst. Falls Sie mich in einem dringenden Fall nicht sofort erreichen können z.B in der Nacht, so melden Sie sich unbedingt im nächstgelegenen Spital oder nehmen sie Kontakt mit einem Arzt auf.

 

Bitte nehmen Sie frühzeitig vor der Geburt Ihres Kindes mit mir Kontakt auf, um Ihre gewünschte Betreuung für Sie planen zu können.

 

Während Urlaub oder Krankheit erlaube ich mir die Betreuung durch eine Hebammenkollegin zu gewährleisten.

Ich arbeite mit Frau Isabelle Messerli (Oberurnen) und Frau Martina Bisig (Näfels) zusammen. 

Dörte  Kohrs

Bahnhofstrasse 31
8752 Näfels

(Hebammen- und Familienzentrum Glarus-Linth)

Mobile  078 888 68 21

info@hebamme-walensee.ch

Privatadresse (Briefpost): Hauptstrasse 37, 8872 Weesen